• Donnerstag, Januar 15, 2026

Im boomenden E-Commerce sind Retouren ein doppeltes Schwert: Für Kunden ein toller Service, für Händler ein wachsendes Kostenproblem. Große Player wie Otto ziehen nun Konsequenzen und sperren notorische Retournierer. Doch wie gehen Zalando und Amazon damit um, und was sagt das Recht dazu?

Das Retouren-Dilemma im Online-Handel

Retouren gehören zum Alltag im Online-Shopping. Kunden bestellen, probieren an und schicken zurück, was nicht passt. Für Händler bedeutet das jedoch hohe Kosten: Logistik, Überprüfung und Wiedereingliederung der Ware fressen Gewinne. Besonders in der Modebranche, wo Retourenquoten bei bis zu 50 Prozent liegen, wird das zum Problem.

Otto, einer der Pioniere im Versandhandel, hat reagiert. Der Händler sperrt Kunden, die übermäßig oft retournieren. Solche Vielretournierer erhalten ein Hausverbot und können nicht mehr bestellen. Otto argumentiert, dass dies notwendig sei, um Missbrauch zu verhindern und das System fair zu halten.

Wie Zalando und Amazon handeln

Zalando, der Mode-Gigant, verfolgt eine ähnliche Strategie. Hier werden Kunden beobachtet, die systematisch Waren bestellen und fast alles zurückschicken. Zalando behält sich vor, Konten zu sperren oder Gebühren für Retouren zu erheben. Das Ziel: Den Retourenmissbrauch eindämmen, ohne den Service zu stark einzuschränken.

Amazon geht subtiler vor. Der US-Riese analysiert das Verhalten seiner Kunden mit Algorithmen. Bei verdächtigen Mustern – etwa ständige Retouren ohne Kauf – kann es zu Warnungen oder Sperrungen kommen. Amazon betont, dass dies selten vorkommt und nur bei klarem Missbrauch angewendet wird. Dennoch: Die Plattform ist bekannt für ihre strenge Kontrolle.

Die Rechtslage: Darf man Kunden sperren?

Rechtlich ist das Thema heikel. In Deutschland gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Händler dürfen entscheiden, mit wem sie Geschäfte machen. Allerdings muss eine Sperrung begründet sein und darf nicht diskriminierend wirken. Verbraucherschützer warnen: Willkürliche Hausverbote könnten gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen.

Gerichte haben in Einzelfällen geurteilt, dass Sperrungen zulässig sind, wenn sie auf nachweisbaren Missbrauch beruhen. Otto und Co. müssen also Daten sammeln und transparent kommunizieren. Kunden können gegen Sperrungen klagen, was aber selten erfolgreich ist, solange der Händler plausible Gründe hat.

Fazit: Shoppen mit Maßen

Am Ende des Tages lernen wir: Online-Shopping ist wie ein Buffet – nimm, was du brauchst, aber übertreib's nicht, sonst fliegst du raus. Und wer weiß, vielleicht kehren die Vielretournierer ja bald zu den guten alten Ladengeschäften zurück, wo sie ihre Klamotten anprobieren können, ohne dass der Postbote sie hasst.